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Pfändungen führen

Zustand des Moduls: Lohnabrechnung Auf Fälle begrenzt

Zweck

Gerichtlich angeordnete Einbehalte vom Lohn — erfassen, prüfen, rechnen und an den Gläubiger weiterleiten. Der pfändbare Betrag wird nach der amtlichen Tabelle berechnet und nicht eingetragen.

Voraussetzungen · Recht

  • Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Original — Aktenzeichen, Gläubiger und Zustellungstag stehen dort.
  • Die Zahl der Unterhaltsberechtigten. Sie bestimmt den geschützten Betrag und wird nicht geschätzt.

Lesen mit „payroll.read". Erfassen, prüfen, aufheben und stornieren mit „payroll.garnishment.review" — hier wird das Existenzminimum eines Menschen berührt.

Schritte

  1. Den Beschluss erfassen, Feld für Feld vom Papier.
  2. Von einer zweiten Person prüfen lassen — damit wird er aktiv.
  3. Nach dem Lauf den Zahlungsvorschlag lesen und überweisen.

Ergebnis

Ein Beschluss entsteht als „erfasst" und greift damit in keinen Lohn ein. Erst wenn ein Mensch ihn gegen das Papier gehalten hat, wird er aktiv.

Fehler und Abhilfe

  • Einen angehaltenen Fall für „keine Pfändung" halten. Wer eine wirksame Pfändung nicht vollzieht, haftet dem Gläubiger persönlich.
  • Den Betrag zusätzlich von Hand als Lohnart eintragen. Dann steht er zweimal da, und die Abrechnung meldet es.
  • Es wird nichts abgezogen: prüfen, ob der Beschluss aktiv ist und ob das Netto überhaupt über dem geschützten Betrag liegt.
  • Der Betrag weicht vom Vormonat ab: die Fassung der Tabelle unter der Rechnung lesen — zum 1. Juli ändern sich die Freigrenzen.

Folgen

Ein aktiver Beschluss mindert die Auszahlung des Monats, nicht das Netto. Ist die Forderung getilgt, wird er von selbst erledigt und nimmt nichts mehr.

Grenzen

  • Eine Unterhaltspfändung wird nicht gerechnet. Das Gericht setzt dort nach § 850d ZPO einen eigenen, niedrigeren geschützten Betrag fest; er steht im Beschluss und wird von Hand eingetragen.
  • Zwei am selben Tag zugestellte Beschlüsse werden nicht aufgeteilt. Welcher vorgeht, ist eine Rechtsfrage.
  • Abschließen ist heute nur für den pauschal besteuerten Minijob möglich.
  • Die Lohnsteuer nach Merkmalen wird gerechnet, ist aber noch nicht gegen die amtlichen Prüffälle abgeglichen und deshalb nicht abschließbar.
  • Übergangsbereich, kurzfristige Beschäftigung, Praktikum und weitere Fälle sind gesperrt statt geschätzt.
  • Meldungen an Sozialversicherung und Finanzamt werden nicht gesendet.

Zuletzt geprüft

Text zuletzt geändert am 2026-08-24. Zustand des Moduls geprüft in Freigabe R8 (Verzeichnis 2026-09-29.1).

Übersetzungsstand

Von Menschen geprüft.

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