1. Geltungsbereich und Zielgruppe
Diese Bedingungen sind für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB vorgesehen. Verbraucherverträge sind nicht vorgesehen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Vertragsgegenstand
SaaSX ist eine zeitlich begrenzt bereitgestellte, cloudbasierte Software zur Verwaltung, Organisation, Analyse und Dokumentation betrieblicher Prozesse. Die Plattform schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Behördenberatung.
3. Verantwortung des Kunden
SaaS Premium GmbH ist kein Verkehrsunternehmen, befördert keine Personen und beschäftigt keine Fahrer für den Betrieb des Kunden. Der Kunde bleibt für seinen Geschäftsbetrieb, seine Daten, Personal- und Fahrzeugeinsätze sowie die Einhaltung der anwendbaren Vorschriften verantwortlich.
4. Konto und Nutzungsrechte
Für die Vertragslaufzeit ist ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang vorgesehen. Zugangsdaten müssen geschützt werden. Reverse Engineering, unbefugte Weitergabe und missbräuchliche Nutzung sind untersagt, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
5. Preise, Laufzeit und historische Monate
Maßgeblich ist ausschließlich die bei Vertragsschluss veröffentlichte oder individuell vereinbarte, versionierte Preisfassung. Preise werden netto ausgewiesen; Umsatzsteuer wird nur nach der tatsächlich konfigurierten steuerlichen Behandlung berechnet.
Ein laufendes Monatsabonnement deckt den laufenden Kalendermonat für einen Betrieb. Bearbeitung oder Neuerzeugung für vergangene Monate erfordert eine gesonderte Monatsberechtigung. Bereits rechtmäßig erzeugte Unterlagen bleiben im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Aufbewahrung lesbar.
6. Betrieb, Wartung und Haftung
Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen können die Nutzung vorübergehend einschränken. Ein bestimmtes SLA gilt nur, wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt; weitere Haftungsbegrenzungen müssen vor Verwendung dieser Arbeitsfassung rechtlich geprüft werden.
7. Datenschutz und Vertragsende
Eine erforderliche Auftragsverarbeitung wird in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Export, Aufbewahrung und Löschung nach Vertragsende richten sich nach Vertrag, gesetzlichen Pflichten und dem dokumentierten Löschkonzept.