Zum Inhalt

Alle Anleitungen

Hilfe

Lohnabrechnungen prüfen

Zustand des Moduls: Lohnabrechnung Auf Fälle begrenzt

Zweck

Eine hochgeladene Lohnabrechnung Seite für Seite durchsehen und jeden ausgelesenen Wert bestätigen, berichtigen oder verwerfen — mit der Zeile daneben, aus der er stammt.

Voraussetzungen · Recht

  • Ein eingerichteter privater Objektspeicher und eine laufende Schadsoftwareprüfung. Ohne beides wird keine Datei angenommen.
  • Eine hochgeladene Abrechnung als PDF mit Textebene. Ein reiner Scan ohne Text wird als solcher gekennzeichnet und nicht ausgewertet.
  • Angelegte Fahrer, damit eine Seite einem Menschen zugeordnet werden kann.

Sehen erfordert payroll.read, Prüfen payroll.review, Löschen und Aufbewahrung payroll.retention. Diese Rechte stecken bewusst in keiner Rolle und werden einzeln über die Lohnzugriffsseite vergeben.

Schritte

  1. Ein Dokument in der Liste wählen und zur Prüfung öffnen.
  2. Steht ein Hinweis auf Seiten ohne Textebene, diese zuerst zur Kenntnis nehmen — aus ihnen wurde nichts ausgewertet.
  3. Je Seite prüfen, ob der zugeordnete Fahrer stimmt. Fehlt er oder ist er uneindeutig, ihn mit Begründung zuordnen.
  4. Für jeden Wert den Beleg zeigen lassen und die hervorgehobene Zeile mit der Zahl vergleichen.
  5. Den Wert bestätigen, berichtigen oder verwerfen. Eine Berichtigung braucht eine Begründung.

Ergebnis

Jede Entscheidung wird mit Person, Zeitpunkt und Begründung festgehalten. Die ausgelesene Zahl bleibt dabei stehen — eine Berichtigung tritt daneben, nie an ihre Stelle.

Fehler und Abhilfe

  • Einen Wert bestätigen, ohne den Beleg geöffnet zu haben. Der Leser irrt selten, aber er irrt — deshalb steht die Zeile daneben.
  • Eine Menge für einen Kalendertag halten. Eine Krankheitsmenge von 16,00 sind Stunden einer Entgeltfortzahlung, nicht sechzehn Tage.
  • Eine Seite ohne Zuordnung liegen lassen. Ohne Fahrer wird kein Wert daraus irgendwo sichtbar.
  • Erwarten, dass die Abrechnung die gerechnete Arbeitszeit korrigiert. Sie tut es nicht und soll es nicht.
  • Das Hochladen ist gesperrt: es fehlt der private Speicher oder die Schadsoftwareprüfung. Der Grund steht über dem Formular.
  • Eine Seite zeigt keine Werte: sie hat vermutlich keine Textebene, oder es ist eine Folgeseite ohne eigene Lohnarten.
  • Die Zuordnung wird abgelehnt: der Fahrer gehört nicht zu diesem Mandanten, oder die Begründung ist kürzer als drei Zeichen.
  • Eine Entscheidung wird mit dem Hinweis auf eine zweite Person abgelehnt: das Vier-Augen-Prinzip ist eingeschaltet und dieselbe Kennung genügt nicht.

Folgen

Bestätigte Werte erscheinen im Abgleich auf der Arbeitszeitseite als aus der Abrechnung gemeldet. Sie ersetzen die aus Fahrten gerechnete Arbeitszeit nicht. Erst eine bestätigte Abwesenheit mit gedruckten Datumsgrenzen kann zu einem Krankheitstag im Stundennachweis werden.

Grenzen

  • Eine Lohnabrechnung ist ein Abrechnungsbeleg, keine Anwesenheitserfassung. Aus ihr folgt keine Arbeitszeit.
  • Ein bestätigter Wert ersetzt nie eine aus Fahrten gerechnete Stunde. Beide Zahlen stehen nebeneinander, jede unter ihrem Namen.
  • Eine Menge ohne gedruckte Datumsgrenzen wird zu keinem Kranken- oder Urlaubstag. Es wird kein Zeitraum geraten.
  • Bezahlte, aber nicht gearbeitete Feiertagsstunden nach § 2 EntgFG sind keine Arbeitszeit und erscheinen nirgends als solche.
  • Seiten ohne Textebene werden nicht mit einer Texterkennung an einen fremden Dienst gegeben. Aus ihnen wird nichts behauptet.
  • Abschließen ist heute nur für den pauschal besteuerten Minijob möglich.
  • Die Lohnsteuer nach Merkmalen wird gerechnet, ist aber noch nicht gegen die amtlichen Prüffälle abgeglichen und deshalb nicht abschließbar.
  • Übergangsbereich, kurzfristige Beschäftigung, Praktikum und weitere Fälle sind gesperrt statt geschätzt.
  • Meldungen an Sozialversicherung und Finanzamt werden nicht gesendet.

Zuletzt geprüft

Text zuletzt geändert am 2026-08-24. Zustand des Moduls geprüft in Freigabe R8 (Verzeichnis 2026-09-29.1).

Übersetzungsstand

Von Menschen geprüft.

Seite im Programm öffnen (Anmeldung nötig)