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Feiertage

Zustand des Moduls: Einrichtung des Betriebs Verfügbar

Zweck

Das maßgebliche Bundesland für die gesetzlichen Feiertage dieses Betriebs — mit Geltungszeitraum und einem Kalender zum Nachsehen.

Voraussetzungen · Recht

  • Es ist bekannt, in welchem Bundesland der maßgebliche Betriebssitz liegt.
  • Bei regional geltenden Feiertagen: es ist bekannt, ob der Tag in der eigenen Gemeinde gilt.

Sehen darf jeder, der Fahrten lesen darf — ein Kalender enthält keinen Personenbezug. Ändern darf nur, wer Unternehmensdaten ändern darf.

Schritte

  1. Bundesland aus der Liste wählen. „Nicht festgelegt“ ist ein gültiger Zustand und die Voreinstellung.
  2. Unter „Gilt ab“ das Datum eintragen, ab dem die Angabe maßgeblich ist.
  3. Falls Fragen zu regionalen Feiertagen erscheinen: nur ankreuzen, was für den eigenen Ort tatsächlich gilt.
  4. Speichern und im Kalender das Jahr durchsehen.

Ergebnis

Das Bundesland gilt ab dem angegebenen Datum. Die vorherige Angabe wird beendet, nicht überschrieben — jede Rechnung für einen früheren Monat findet weiterhin die damals gültige.

Fehler und Abhilfe

  • Einen regionalen Feiertag ankreuzen, weil er im Kalender steht. Er steht dort als FRAGE. Wer ihn ohne Prüfung bestätigt, erzeugt Feiertagsstunden, die es nicht gab.
  • Nach einem Umzug das alte Bundesland stehen lassen. Der Kalender bleibt dann für die neuen Monate falsch.
  • Der Kalender bleibt leer: es ist kein Bundesland festgelegt. Ein erfundener Kalender wäre schlimmer als keiner.
  • Ein erwarteter Feiertag fehlt: den Geltungsbereich prüfen. Steht er als „nur regional“ da, muss der Betrieb ihn bestätigen.
  • Die Feiertagszahl eines alten Monats ändert sich nicht: das ist beabsichtigt. Eine neue Angabe gilt erst ab ihrem Datum.

Folgen

Die Zeile „Feiertagsarbeit“ im Monatsabgleich bekommt eine Zahl statt „nicht beurteilbar“. Frühere Monate ändern sich nicht.

Grenzen

  • Ohne festgelegtes Bundesland bleiben Feiertagsstunden „nicht beurteilbar“ — sie werden nicht als null gezählt.
  • Örtliche Feiertage einzelner Gemeinden werden nicht angenommen, sondern gefragt. Was nicht bestätigt ist, bleibt offen.
  • Der Regelsatz ist eine Arbeitshilfe und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Seine Fassung und sein Prüfstand stehen unter dem Kalender.

Zuletzt geprüft

Text zuletzt geändert am 2026-08-24. Zustand des Moduls geprüft in Freigabe R8 (Verzeichnis 2026-09-29.1).

Übersetzungsstand

Von Menschen geprüft.

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